Das "Bürger- und Kulturhaus" strebt einen kostendeckenden Betrieb an.
Der Erlös aus dem freiwilligen Eintritt von Konzerten, Lesungen, Vorträgen usw. kommt zu 80% den Künstlerinnen und Künstlern zugute, 20 % behält der Veranstalter. Die Minimalgage beträgt Fr. 400.00.
Die Netto-Einnahmen aus dem Apéro fliessen vollumfänglich zum Veranstalter.
"Bürger- und Kulturhaus" inseriert im Gemeindeanzeiger, auf der eigenen Homepage, im Veranstaltungskalender bz, auf der Kulturkarte BL und wirbt vor Ort.
Ausstellungen: Der Veranstalter verlangt von Kunstschaffenden, dass bei deren Flyern das Logo des "Bürger- und Kulturhauses" benutzt wird. Herstellung und Versand dieser Werbung übernehmen die Künstlerinnen und Künstler. Die Gebühren für Bilderausstellung usw. betragen:
Für drei Tage Fr. 200.00 bzw. für eine Woche Fr. 300.00.